| METADATEN: | Privathaushalte |
| Quelle: | Generiert aus Bevölkerungsbestandsdaten |
| Aktualisierung: | halbjährlich |
| Kleinste zeitliche Einheit: | halbjährlich |
| Kleinste räumliche Einheit: | Adresse |
| Übersicht: |
Grundsätzliches und Rückblick:
Privathaushalte sind soziale Einheiten, in denen zum Teil weitreichende Entscheidungen getroffen werden. Dies betrifft zunächst die Wohnung, den Standort, das Umfeld, die räumliche Mobilität der Haushaltsmitglieder, was in enger Verbindung zu deren spezifischem Nachfrageverhalten nach Gütern und Dienstleistungen steht. Als eigentlicher Entscheidungsträger im Hinblick auf die verschiedensten Lebensfunktionen seiner Mitglieder aber auch als Objekt öffentlicher und privater Verwaltung, Fürsorge oder Betreuung hat der Privathaushalt für zahlreiche Analysen, Planungen und Prognosen größere Bedeutung als die allgemeine Bevölkerungsstatistik, die sich lediglich um Einzelpersonen kümmert.
Ein wichtiger Schwerpunkt in der Bevölkerungsstatistik ist daher, Privathaushalte zu erfassen und in ihrer strukturellen Differenziertheit zu typisieren und darzustellen. In der Vergangenheit erfolgte dies anläßlich umfassender Volkszählungen, deren große zeitliche Abstände den dynamischen Veränderungsprozessen jedoch nur unzureichend gerecht werden konnten. In München wurden deshalb seit 1978 die Möglichkeiten des Einwohnermelderegister genutzt, um Einzelpersonen zu Privathaushalten zusammenzuführen. Vergleichbare Verfahren werden heute in zahlreichen Städten verwendet, und es zeichnet sich ab, daß auch künftige Volkszählungen Privathaushaltszahlen als Kombination von Fakten und Annahmen ermitteln werden, die aus den Registern abgeleitet werden können.
Wichtiger Hinweis:
Die Bildung von Privathaushalten erfolgt grundsätzlich auf
Adressen (von Gebäuden), eine Verknüpfung mit Wohnungen ist nicht möglich.
Mit der Einführung von ZIMAS haben sich Veränderungen in
der Aufbereitung der Haushaltsdaten ergeben, die Brüche in der Zeitreihe bewirken. Zum
einen führt die Festlegung von Anstalts- und Heimadressen auf der Basis von Algorithmen
zu unterschiedlichen Ausgangsdaten, zum anderen wird zur Erhöhung der Flexibilität die
Typisierung der Haushalte im systemeigenen Programm vorgenommen.
Ein Privathaushalt ist definiert als ein Personenverband, in dem mehrere Personen miteinander wohnen. Alleinlebende gelten als Einpersonenhaushalt. Ausgenommen sind Personen, die in Gemeinschaftsunterkünften, Heimen und Anstalten leben. Daher der Begriff "Privathaushalt". Auf Wunsch können in ZIMAS auch Haushaltsauswertungen auf der Basis der Gesamtbevölkerung ohne Einschränkung auf Privathaushalte gemacht werden.
Die Statistik der Privathaushalte beschreibt Zahl und Zusammensetzung der Privathaushalte anhand der Anzahl und Merkmale der Personen in den Haushalten.
Folgende methodisch bedingte Einschränkung ist zu
beachten:
Die Privathaushalte werden auf der Basis
lohnsteuerrechtlicher Informationen des Melderegisters gebildet. Zu Privathaushalten
werden im ersten Schritt nur jene Personen zusammengefaßt, die eine Familie bilden
(Verheiratete ohne Kinder und Verheiratete/Unverheiratete mit eigenen Kindern). In den
Folgeschritten werden durch den Vergleich von Namen, Einzugsdatum und Adresse der
früheren Wohnung auf der aktuellen Wohnadresse weitere Privathaushalte gebildet. Alle
Personen, für die unter einer Adresse nach den genannten Merkmalen keine
Übereinstimmungen festgestellt werden können, bilden Einpersonenhaushalte.
Beispiel: Besteht eine Lebensgemeinschaft also
tatsächlich aus zwei Personen, die verschiedene Nachnamen (auch Geburtsnamen) tragen und
zu verschiedenen Zeitpunkten aus verschiedenen Herkunftsadressen in die gemeinsame Wohnung
eingezogen sind, dann erscheinen diese 2 Personen in der Statistik als zwei
Einpersonenhaushalte.
Gemeinschaftsunterkünfte, Heime Anstalten
Auswertungen über Privathaushalte enthalten keine Informationen zu Haushalten und Personen, die Heimen zugeordnet sind. Bei den Heimen wird nach folgenden Heimtypen unterschieden:
Da es zu keinem Heimtyp eine gepflegte Liste der zugehörigen Heimadressen gibt, wurde die Ermittlung der Heimadressen mit Hilfe von Datenbankabfragen automatisiert. Diese Datenbankabfragen analysieren die Haushalte bzw. deren Bewohner/innen an einer Adresse nach bestimmten Strukturmerkmalen, die auf das Vorhandensein eines Heimes an dieser Adresse schließen lassen.
Unterscheidung nach Nationalität
Folgende Privathaushalte werden standardmäßig unterschieden:
Wichtiger Hinweis:
Bei Auswertungen über die Nationalität der Haushalte gilt der Status der EU-Zugehörigkeit zum entsprechenden Datum.
Kinder in Haushalten sind unverheiratete Haushaltsangehörige unter 18 Jahren.
Achtung: Hier unterscheidet sich der Begriff "Kind" von seiner üblichen
Bedeutung im allgemeinen Sprachgebrauch als Verwandtschaftsgrad.
Erwachsene in Privathaushalten
Erwachsene sind alle Haushaltsangehörigen über 17 Jahre
(Volljährige) sowie alle verheirateten Haushaltsangehörigen unabhängig vom Alter.
| Ehepaar: | Eine Frau und ein Mann, die beide das Familienmerkmal E tragen, leben im Haushalt; der Familienstand weiterer Erwachsener bleibt unberücksichtigt |
| Lebensgemeinschaft: | Mindestens zwei Erwachsene, die nicht die Kriterien für Ehepaar erfüllen |
| Ein/e Erwachsene/r: | Im Haushalt lebt ein/e Erwachsene/r mit keinem oder einem oder mehreren Kindern (s.a. alleinerziehend) |
| Kinderhaushalt: | Im Haushalt leben nur Kinder und keine Erwachsenen (vgl.a. Kinder in Privathaushalten) |
| Alleinerziehend: | Als alleinerziehend werden folgende
Haushalte bezeichnet:
|
Erfolgt eine Typisierung nach dem Alter, und ist nichts anderes definiert, so ist das Alter der jüngsten erwachsenen Frau im Haushalt ausschlaggebend. Dabei gilt folgende Regel: Maßgeblich ist das Alter der jüngsten verheirateten Frau. Ist keine der Frauen im Haushalt verheiratet, so ist das Alter der jüngsten erwachsenen Frau für die altersbezogene Typisierung maßgeblich.
Geschlecht Erwachsene - Alleinerziehende Mütter/Väter
Das Attribut "Geschlecht Erwachsene" dient u.a. zur Ermittlung der alleinerziehenden Mütter und Väter.
| weiblich: | Alle Erwachsenen des Haushalts sind Frauen |
| männlich: | Alle Erwachsenen des Haushalts sind Männer. |
| gemischt: | Im Haushalt lebt mindestens eine erwachsene Frau und ein erwachsener Mann. |
Alleinerziehende Privathaushalte werden nach dem Geschlecht der erwachsenen Personen untergliedert, in männlich, weiblich oder gemischt. Dabei ist gemischt so zu verstehen, das dies Haushalte sind in denen neben dem Erziehungsberechtigten auch noch erwachsene Kinder in den Haushalten leben, die Mutter mit ihrem über 18jährigen Sohn oder aber der Vater mit seiner erwachsenen Tochter.
Wichtiger Hinweis:
Die Basisdaten für die Bildung der Privathaushalte kommen
aus dem Melderegister. Die Gesamtzahl der darin enthaltenen Personen kann sich
stichtagsbezogen geringfügig von der Gesamtzahl der ausgewiesenen Bevölkerung im
ZIMAS-Themenbereich Bevölkerung - Bevölkerungsbestand unterscheiden. Grund hierfür sind
unterschiedliche Zeitpunkte der Durchführung von Registerabzügen.
Die Grundlage der Haushaltsauswertungen bildet die wohnberechtigte Bevölkerung.