METADATEN:  Raumbezug
Quelle: Räumliche Gliederungen stammen je nach Themengebiet aus unterschiedlichen Quellen (s.u.)
Aktualisierung: Im Prinzip werden räumliche Gliederungen nur aktualisiert, wenn Veränderungen anliegen.
Übersicht:

Raumbezug:

Die von ZIMAS derzeit und künftig bereitgestellten Daten sind mit einem Merkmal versehen, das ihre Zuordnung und ihren Abruf je räumlicher Gliederungseinheit ermöglicht. Sie sind also Raum- bezogen.

Soweit sinnvoll und möglich (auch aus Gründen des Datenschutzes) werden die Daten Adress- spezifisch, wenn es um Sachdaten geht, und nach Koordinaten, wenn es um geographische Daten wie Punkte, „Schwerpunkte“ (von Gebäuden), Linien(als Abfolge von Punkten) und/oder Flächen geht, vorgehalten. Je detaillierter der Raumbezug bei den gespeicherten Urdaten um so präziser lassen sie sich auf die gewünschten räumlichen Umgriffe (z.B. Zonen, Einzugsbereiche) aggregieren.

Achtung: Raumbezug bedeutet nicht Flächenbezug, der bei der Bildung von Indikatoren eine Rolle spielt.

Nicht-Münchner ZIMAS Daten werden in der Regel je Gemeinde bzw. kreisfreie Stadt zur Verfügung gestellt und können nach Bedarf auf übergeordnete Verwaltungseinheiten (Kreis, Regierungsbezirk) aggregiert werden. Münchner Daten beziehen sich dagegen auf eine Reihe von Fachgliederungen der Referate (z.B. Schulsprengel, Kindergartenplanungsbereich, Stimmbezirk) und Institutionen (z.B. Postleitzahlgebiet, Kaminkehrerbezirk) und zwar auf der Basis der Kleinräumigen Gliederung.


Kleinräumige Gliederung Münchens:

Das Münchner Stadtgebiet ist aus Planungs-, Verwaltungs-, und Orientierungsgründen in diverse räumliche Einheiten gegliedert, die ZIMAS entweder in seinen Standardauswertungen unmittelbar berücksichtigt (z.B. Drill-Down-Funktion), oder über flexible Aggregationsmöglichkeiten in beliebige Umgriffe transformiert. Der Datenschutz ist über die Vergabe spezifischer Rechte gewährleistet.

Die traditionelle kleinräumige Gliederung setzt mit einem hierarchischen Schlüsselsystem auf die politische/verwaltungsbezogene Einteilung in Stadtbezirke auf. Sie ist als topographische Gliederung zu verstehen, d. h. Gegebenheiten der Oberfläche/des Gebietes, wie Gebäude, Verkehrsträger, Gewässer sind berücksichtigt. Voraussetzung und integrativer Bestandteil des Systems sind - sozusagen als räumliches Granulat - die 143.000 Gebäudeadressen (Jahresende 2004),die den Gebietseinheiten zugeordnet werden.

Am Jahresende 2004 waren das:

Blöcke („Häuser“- Blöcke) 9000
Viertel 456
Bezirksteile 105
Bezirke (Stadtbezirke) 25

Die vorgenannten Gebietseinheiten, mit Ausnahme der Blöcke, sind bereits in der Pilotphase im ZIMAS - MAP nutzbar.

Definition Baublock:
"Der Baublock ist ein zusammenhängender Komplex von Grundstücken, der möglichst allseitig durch Straßen, Wege, Eisenbahnlinien, Wasserläufe oder sonstige markante topografische Linien begrenzt - nicht aber durchschnitten - wird. Er kann in der Örtlichkeit eindeutig identifiziert werden und bleibt in seiner Abgrenzung für gewisse Zeiträume unverändert."

Quelle: Städtisches Vermessungsamt (Kommunalreferat) in Zusammenarbeit mit den Fachreferaten
Aktualisierung: bei Bedarf; tw. ständig, soweit es um Zugang oder Wegfall von Adressen geht.

Stimmbezirke: è Metadaten Wahlen-Stimmbezirke
Stimmkreise: è Metadaten Wahlen-Stimmkreise
Wahlbezirke: è Metadaten Wahlen-Wahlbezirke
Wahlkreise: è Metadaten Wahlen-Wahlkreise

Krippen-/Kindergartenplanungsbereich:

Krippenplanungsbereich:
Kinderkrippen sind familienunterstützende und -ergänzende Tageseinrichtungen für Kinder von neun Wochen bis zu drei Jahren. Eine Krippengruppe besteht in der Regel aus zwölf Kindern. Mindestgruppenzahl einer Einrichtung sind zwei Gruppen. Angeboten werden Krippeneinrichtungen vom Stadtjugendamt, Abteilung Kindertagesbetreuung sowie von Freigemeinnützigen Trägern und privat-gewerblichen Trägern. Es gibt auch Kooperationseinrichtungen, in denen sowohl Krippengruppen als auch Kindergarten- oder Hortgruppen angeboten werden.

Krippenplanungsbereiche sind ein Hilfsmittel für die Bedarfsplanung auf der Ebene von Teilräumen der Stadt. Sie werden gebildet aus mehreren Stadtbezirksvierteln. Ihre Grenzen ergeben sich aus den Grenzen dieser Viertel, Stadtbezirksgrenzen werden nicht überschritten. In der Regel bilden mehrere Planungsbereiche einen Stadtbezirk ab. Da Krippen einen großen Einzugsbereich haben und auch die räumliche Dichte der Einrichtungen nicht so hoch ist, sind diese Planungsbereiche relativ groß.

Kindergartenplanungsbereich:
Kindergärten sind eine Einrichtung zur Betreuung von Kindern im Alter von drei Jahren bis zum Besuch der Grundschule. Eine Kindergartengruppe besteht in der Regel aus 25 Kindern. Mindestgruppenzahl einer Einrichtung sind zwei Gruppen. Angeboten werden Kindergarteneinrichtungen vom Schulreferat Fachabteilung 5 „Kindertageseinrichtungen und Tagesheime“ sowie von Freigemeinnützigen Trägern und privat-gewerblichen Trägern. Es gibt auch Kooperationseinrichtungen, in denen sowohl Krippengruppen als auch Kindergarten- oder Hortgruppen angeboten werden.

Kindergartenplanungsbereiche sind ein Hilfsmittel für die Bedarfsplanung auf der Ebene von Teilräumen der Stadt. Sie werden gebildet aus mehreren Stadtbezirksvierteln. Ihre Grenzen ergeben sich aus den Grenzen dieser Viertel, Stadtbezirksgrenzen werden nicht überschritten. In der Regel bilden mehrere Kindergartenplanungsbereiche einen Stadtbezirk. Da Kindergärten überwiegend einen auf die Wohnbevölkerung in der Umgebung bezogenen Einzugsbereich haben und auch die räumliche Dichte der Einrichtungen in vielen Stadtbezirken bereits sehr hoch ist, sind diese Planungsbereiche kleiner als die Krippenplanungsbereiche. So kann ein Krippenplanungsbereich mehrere Kindergartenplanungsbereiche umfassen. Ihre Grenzen durchschneiden sich nicht. Sie sind daher statistisch aufeinander beziehbar.

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Die Planungsbereiche werden benötigt, um die Zahl der Kinder der entsprechenden Altersgruppe in einem bestimmten Gebiet den dort vorhandenen Einrichtungen rechnerisch zuordnen zu können. Auf diese Weise kann der heute dort gegebene Versorgungsgrad ermittelt werden. An Hand der prognostizierten Kinderzahl und der Zahl der künftigen Krippen-/Kindergartenplätze für dieses Gebiet kann auch die Entwicklung dieses Versorgungsgrades in den nächsten Jahren berechnet werden.

Eltern können die Krippen-/Kindergarteneinrichtung, die ihr Kind besuchen soll, frei wählen. Der tatsächliche Einzugsbereich einer Krippe / eines Kindergartens, wird daher nicht durch die Grenzen des Planungsbereiches bestimmt. Insbesondere Einrichtungen, die in der Nähe der Grenze des Planungsbereiches liegen, können einen Einzugsbereich aufweisen, der in einen anderen Planungsbereich hineinreicht. Dieser Mitversorgungseffekt ist bei der Maßnahmenplanung bzw. bei der Standortentscheidung zu berücksichtigen.

Quelle: Planungsreferat
Aktualisierung: Die derzeitigen Planungsbereiche wurden auf der kleinräumigen Gliederung zum Stand 31.12.99 festgelegt. Eine Änderung erfolgt nur bei gravierenden Veränderungen der topographischen Gliederung bzw. im Falle deutlicher sozialräumlicher Veränderungen in einem Teilgebiet der Stadt.

Grund-/Hauptschulsprengel:    [in Bearbeitung; steht in Kürze zur Verfügung]