M-Statistik
 

Im Jahr 2000: 600 neugeborene Münchner mit nichtdeutschen Eltern erhalten die deutsche Staatsangehörigkeit

Das seit 1.1.2000 gültige Staatsangehörigkeitsgesetz ermöglicht den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt im Inland (§ 4 Abs. 3 Staatsangehörigkeitsgesetz).
Sie wird allerdings nicht auf Dauer verliehen denn die entsprechenden Kinder sind bei Erreichen der Volljährigkeit grundsätzlich verpflichtet, zwischen der deutschen und der ausländischen Staatsangehörigkeit zu wählen.

Mit der Neuregelung wurde das Abstammungsprinzip durch das Geburtsortsprinzip ergänzt. Bisher konnte nämlich die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt nur erworben werden wenn mindestens ein Elternteil Deutsche/Deutscher war. Heute wird das hier geborene Kind ausländischer Abstammung deutsch, wenn wenigstens ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt

  • seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat und
  • eine Aufenthaltsberechtigung oder seit drei Jahren eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis besitzt.

Als Auswirkung auf die Statistik, das ist hier vor allem die Bevölkerungsstatistik, ergibt sich aus der neuen Rechtslage zunächst ein - erklärungsbedürftiger - Knick in den Zahlen-/Zeitreihen die die Geburtenentwicklung oder die Entwicklung des Bevölkerungsbestands anhand der klassischen Aufteilung nach deutschen und nichtdeutschen Personen beschreiben. Je nach Auswertungszweck und Analyseziel wird man ferner nicht nur bei diesen einfachen Darstellungen, sondern auch wenn es um die Ermittlung von Bezugsziffern und Kennzahlen wie "Ausländeranteil" oder entsprechende Geburtenziffer geht, an die Einführung neuer Kategorien denken müssen.

Im Jahr 2000, also im ersten Jahr nach in Kraft treten des neuen Staatsangehörigkeitsgesetzes, wurde bei 9 392, der 12 194 insgesamt in München beurkundeten Neugeborenen "deutsch" als erste Staatsbürgerschaft

in den Statistikdatensatz eingetragen, der entsprechende Geburtenanteil lag bei 77,2 Prozent und damit vier Prozentpunkte über dem Ergebnis aus dem Jahr 1999.
Die Grafik veranschaulicht die Zeitreihe der vergangenen zehn Jahre und lässt den durch die Rechtsänderung bedingten "Sprung" deutlich erkennen.
611 der 9 392 Geborenen, das sind 6,5%, hatten nichtdeutsche Eltern bzw. Mütter, die die oben genannten Voraussetzungen erfüllten und wurden somit Deutsche nach den Bedingungen des neuen Staatsangehörigkeitsgesetzes. Dreiviertel dieser Kinder (458) hatten Eltern gleicher, in 70 Fällen unterschiedlicher Nationalität, 83 mal genügte die Mutter (unbekannter Vater) den vorgegebenen Aufenthaltsbedingungen.

Hier nun eine Auswahl der am meisten vorkommenden Abstammungsnationalitäten

Mit weitem Abstand führen die Babys mit unmittelbarer türkischer Abstammung die Reihung an; 266, das sind über 43 Prozent der nach den neuen Bestimmungen "deutschen" Kinder haben türkische Mütter. Es folgen die Nationen "übriges Jugoslawien" (61), Griechenland (54), Kroatien (49), Bosnien-Herzegowina (28), Italien (23), Österreich (13), Afghanistan (12), und Polen (11).

 

Zurück zur übergeordneten EbeneZurück zur übergeordneten Ebene eMail  Impressum  Datenschutz