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Im Jahr 2000: 600 neugeborene Münchner
mit nichtdeutschen Eltern erhalten die deutsche
Staatsangehörigkeit
Das seit 1.1.2000 gültige
Staatsangehörigkeitsgesetz ermöglicht den Erwerb der deutschen
Staatsangehörigkeit durch Geburt im Inland (§ 4 Abs. 3
Staatsangehörigkeitsgesetz).
Sie wird allerdings nicht auf Dauer verliehen denn die entsprechenden Kinder
sind bei Erreichen der Volljährigkeit grundsätzlich verpflichtet,
zwischen der deutschen und der ausländischen Staatsangehörigkeit zu
wählen.
Mit der Neuregelung wurde das
Abstammungsprinzip durch das Geburtsortsprinzip ergänzt. Bisher konnte
nämlich die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt nur erworben
werden wenn mindestens ein Elternteil Deutsche/Deutscher war. Heute wird das
hier geborene Kind ausländischer Abstammung deutsch, wenn wenigstens ein
Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt
- seit acht Jahren rechtmäßig seinen
gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat und
- eine Aufenthaltsberechtigung oder seit drei
Jahren eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis besitzt.
Als Auswirkung auf die Statistik, das ist hier
vor allem die Bevölkerungsstatistik, ergibt sich aus der neuen Rechtslage
zunächst ein - erklärungsbedürftiger - Knick in den
Zahlen-/Zeitreihen die die Geburtenentwicklung oder die Entwicklung des
Bevölkerungsbestands anhand der klassischen Aufteilung nach deutschen und
nichtdeutschen Personen beschreiben. Je nach Auswertungszweck und Analyseziel
wird man ferner nicht nur bei diesen einfachen Darstellungen, sondern auch wenn
es um die Ermittlung von Bezugsziffern und Kennzahlen wie
"Ausländeranteil" oder entsprechende Geburtenziffer geht, an die
Einführung neuer Kategorien denken müssen.
Im Jahr 2000, also im ersten Jahr nach in Kraft
treten des neuen Staatsangehörigkeitsgesetzes, wurde bei 9 392, der
12 194 insgesamt in München beurkundeten Neugeborenen
"deutsch" als erste Staatsbürgerschaft
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in den Statistikdatensatz
eingetragen, der entsprechende Geburtenanteil lag bei 77,2 Prozent und damit
vier Prozentpunkte über dem Ergebnis aus dem Jahr 1999.
Die Grafik veranschaulicht die Zeitreihe der vergangenen zehn Jahre und
lässt den durch die Rechtsänderung bedingten "Sprung"
deutlich erkennen. 611 der 9 392
Geborenen, das sind 6,5%, hatten nichtdeutsche Eltern bzw. Mütter, die die
oben genannten Voraussetzungen erfüllten und wurden somit Deutsche nach
den Bedingungen des neuen Staatsangehörigkeitsgesetzes. Dreiviertel dieser
Kinder (458) hatten Eltern gleicher, in 70 Fällen unterschiedlicher
Nationalität, 83 mal genügte die Mutter (unbekannter Vater) den
vorgegebenen Aufenthaltsbedingungen.
Hier nun eine Auswahl der am
meisten vorkommenden Abstammungsnationalitäten
Mit weitem Abstand führen
die Babys mit unmittelbarer türkischer Abstammung die Reihung an; 266, das
sind über 43 Prozent der nach den neuen Bestimmungen "deutschen"
Kinder haben türkische Mütter. Es folgen die Nationen
"übriges Jugoslawien" (61), Griechenland (54), Kroatien (49),
Bosnien-Herzegowina (28), Italien (23), Österreich (13), Afghanistan (12),
und Polen (11).
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